Eine Variante, die auch von lokalen Veranstaltern gerne mit angeboten wird.
Beispiele:
Die Biathlonreise in Oslo, ist buchbar mit a) Fähranreise, b) Fluganreise.
Die Hurtigruten Postschiffreise ist buchbar mit a) Flug nach Bergen oder b) Bergenbahn Oslo-Bergen.
Doch jetzt kommt das große ABER:
Viele Fluggesellschaften ändern oft kurzfristig ihre Flugpläne und stornieren die Reise. Der angebotene Ersatzflug dauert oft Stunden und Flugkilometer länger – besonders ärgerlich, wenn eine Anschlussbuchung daran geknüpft ist.
Laut Reiserecht muss der Geschädigte/Reisende selbst seinen Anspruch auf Schadensersatz bei der Fluggesellschaft geltend machen, dem Veranstalter und uns als Reiseagentur sind die Hände gebunden.
Ihr direkter Ansprechpartner ist in diesem Fall → https://recht-auf-reisen.de und gerne unterstützen auch wir Sie mit Tipps.